Seltene Krankheite, KMSK Wissensplattform, www.kmsk.ch

Kita, Kindergarten
und Schule
Kita, Kindergarten und Schule

Kinder mit seltenen Krankheiten sind oftmals auf spezielle Schul- und Förderangebote angewiesen.

Damit stellen sich für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen oftmals spezifische Herausforderungen. Beispielsweise erweist sich für euch die Suche nach einem Platz in der Kita oder in einer Tagesfamilie als aufwendig, weil es häufig keine Plätze gibt, die Tarife höher sind oder das spezifische Fachwissen der Betreuer*innen fehlt. Ebenfalls stellt sich für einige von euch die Frage, ob eine integrierte oder separierte Sonderschulung angezeigt ist. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf haben grundsätzlich das Recht auf eine adäquate, individuelle Förderung.


Informationen zum Haftungsausschluss

Wichtige Hinweise

Hinweis 1: Der Betreuungsaufwand ist insbesondere in der Vorschulzeit sehr hoch

Solange euer Kind noch nicht in den Kindergarten oder die Schule geht, ist der Betreuungsaufwand für euch Eltern besonders hoch und viele Eltern berichten, dass sie insbesondere in den ersten Lebensjahren ihres betroffenen Kindes an ihre Grenzen kommen. Gerade in dieser Zeit gilt es auf verschiedenste Entlastungsangebote zurückzugreifen. Hier gibt es nicht die eine ideale Lösung. Mit der Einschulung verringert sich der Aufwand dann in der Regel. Euer Kind ist dann regelmässig für einige Stunden aus dem Haus und Therapien werden zum Beispiel auch von Heilpädagogischen Schulen angeboten, sodass auch hier euer "Fahrdienst" entfällt.

Hinweis 2: Jedes Kind hat ein Recht auf Schulbildung und ist schulpflichtig

Im Grundsatz haben alle Kinder ab einem Alter von 4 Jahren in der Schweiz ein Recht auf Bildung und der Schulbesuch ist obligatorisch. Gemäss Bundesverfassung (Art. 41, Abs. 1f) sollen sich alle Kinder und Jugendlichen "nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können". Auch Sonderschulung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ist in der Bundesverfassung vorgeschrieben. In den meisten Fällen sprechen die heilpädagogische Früherziehung, Kinderärzt*innen oder der schulpsychologische Dienst mit euch darüber, welche Schulungsform für euer Kind geeignet ist. Wird ein Sonderschulbedarf festgestellt, erfolgt die Zuweisung zu einer passenden Schule in euerer Region.

Hinweis 3: Heilpädagogische Früherziehung unterstützt bei Fragen zu Kita, Kindergarten und Einschulung

Die heilpädagogische Früherziehung kann euch bei Fragen rund um die Themen Kita, Kindergarten und Einschulung unterstützen. Beispielsweise hilft sie euch bei den formalen Schritten, die für eine Integration in den Regelkindergarten nötig sind.

Die heilpädagogische Früherziehung richtet sich an Kinder ab Geburt bis zum Kindergartenalter oder Eintritt in die Primarstufe, die von  einer Entwicklungsbeeinträchtigung, -abweichung, -verzögerung, -gefährdung oder Behinderung betroffen sind.

Hinweis 4: Die Kantone sind für das Schulwesen zuständig

Die Kantone mit ihren Gemeinden sind für die Regelung und den Vollzug des obligatorischen Bildungsbereichs (Primar- und Sekundarstufe I) verantwortlich, darum gibt es kantonale Unterschiede. Lasst euch nicht verwirren und informiert euch, welche Angebote in eurer Region oder eurem Wohnkanton bestehen und wer beratend zur Seite stehen kann.

Informationen zu Sonderschulen findet ihr auf den kantonalen Webseiten. Sucht im Internet nach "Sonderschulen und Kanton XY (euer Wohnkanton)".

Hinweis 5: Es gibt ein Behindertengleichstellungsgesetz

Grundsätzlich sind die Kantone angehalten, Kinder mit Beeinträchtigungen zu integrieren. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, dass euer Kind eine Sonderschule besucht. Wichtig ist, dass vor der Entscheidung eine fundierte Abwägung der Interessen und Bedürfnisse stattfindet. Das Behindertengleichstellungsgesetz kann herangezogen werden, um die Integration in die Regelschule durchzusetzen. Hier ist das Diskriminierungsverbot, das in der Bundesverfassung verankert ist, ein wichtiger Punkt.

Hinweis 6: Familienergänzende Kinderbetreuung

In der Schweiz ist familienergänzende Kinderbetreuung (schaut hierfür auch bei Entlastung, Pflege und Betreuung weit verbreitet und wird vom Bund auch gezielt gefördert. Knapp zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren werden in der Schweiz familienergänzend betreut, bei den unter 3-Jährigen sind es 71%. Betreut wird zu je einem Drittel durch die Grosseltern, Kindertagesstätten oder durch schulergänzende Betreuungsangebote. Das institutionelle Angebot ist in der Regel gut ausgebaut. Nutzt familienergänzende Angebote und plant diese zur Unterstützung eures Alltages gezielt ein.

Wendet euch an die Früherziehungsdienste, sie können euch bei der Suche nach einem geeigneten Platz unterstützen.

Wichtige Fragen - Kita

Welche Kitas bieten Plätze für Kinder mit seltenen Krankheiten?

Hier findet ihr eine Auswahl an Angeboten. Gibt es kein Angebot, welches euren Bedürfnissen (bspw. Wohnort) entspricht, könnt ihr einmal die Verantwortlichen einer Kita in eurer Umgebung auf Angebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ansprechen.

kibesuisse - Verband für Kinderbetreuung Schweiz

kibesuisse setzt sich schweizweit für eine bessere Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in die familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ein.

Integriert auf der Website ist eine Karte mit Suchfeld, sodass ihr alle Betreuungsangebote der kibesuisse-Mitglieder bzgl. Kitas und Tagesfamilien findet.

Wichtige Fragen - Kindergarten

Welche Kindergärten haben ein spezifisches Angebot für Kinder mit besonderen Bedürfnissen?

Wenn ein Kind mit besonderen Bedürfnissen in das Kindergartenalter kommt, gibt es die Möglichkeit zur Integration in einen Regelkindergarten. Alternativ können betroffene Kinder einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen. Diese werden häufig von heilpädagogischen Sonderschulen geführt. Welches Format für euer Kind generell in Frage kommt, kann dabei beispielsweise mit Fachpersonen der Frühberatung, schulischen Integration (bsi), Logopädie etc. besprochen werden.

Wichtige Fragen - Schule

Was ist eine integrative Sonderschulung?

Aufgrund ihrer Behinderung haben Kinder mit erhöhtem Förderbedarf das Recht auf eine adäquate, individuelle Förderung. Diese kann grundsätzlich in einer Sonderschule oder in einer Regelschule angeboten werden. Für eine Integrative Sonderschulung braucht es die Empfehlung des schulpsychologischen Dienstes und das Einverständnis der Eltern, der Lehrpersonen und der Schulbehörde.

Finanziert wird die integrative Sonderschulung von der Wohngemeinde des Kindes. Vereinfacht gesagt: Das Kind bekommt in der Regelschule eine individuelle Förderung.

Was ist eine (separative) Sonderschule oder eine Heilpädagogische Schule?

Eine Sonderschule gehört zur obligatorischen Bildungsstufe. Sie nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die (aufgrund des standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs oder eines vergleichbaren Verfahrens) Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Sie untersteht einem kantonalen Bewilligungsverfahren. und kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.

Sonderschulen sind auf bestimmte Behinderungsformen sowie Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Kinder mit einer geistigen bzw. mehrfachen Behinderung besuchen üblicherweise eine Heilpädagogische Schule. Kindern mit Körper-, Seh-, Hör- und Sprachbehinderung sowie mit Autismus-Spektrums-Störung, schweren Lernbehinderungen und Verhaltensauffälligkeiten stehen spezifische Sonderschulen zur Verfügung.

Wo finde ich Informationen zu integrativen oder separativen Schulungsformen?

Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik

Integration und Schule ist eine Website, die relevante Informationen über die Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen im Frühbereich, in die Schule und in die Berufsausbildung beinhaltet.

insieme Schweiz

insieme Schweiz bietet Hilfe für die Integration in die Regelschule über verschiedene Kanäle:

Hier wird individuelle Beratung und Begleitung für Eltern geboten, die Probleme mit der schulischen Integration ihres Kindes haben. Die Plattform elternsofa.ch bietet zudem die Möglichkeit, sich mit Müttern und Vätern eines Kindes mit geistiger Behinderung– auch zur schulischen Integration – auszutauschen. Zudem gibt es Informationsmaterial zur Integration von Kindern im Frühbereich, in die Schule und in die Berufsausbildung mit Angaben zu Kontaktstellen.

Procap

Procap setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen die Regelschule besuchen können und berät in Schulfragen. Es werden jedoch "nur" Möglichkeiten aufgezeigt. Eine Rechtsvertretung wird nicht übernommen.

Interessante Links

Schulische Integration

An wen können sich betroffene Eltern wenden, wenn die Integration nicht klappt?

Je nach Kanton ist das Schulwesen anders organisiert. Zuerst sollte das Gespräch mit den beteiligten Lehrpersonen gesucht werden, danach können die Schulleitung, der schulpsychologische Dienst oder die zuständige Behörde beigezogen werden. Die nächste Instanz ist die Bildungsdirektion, welche über einen Rechtsdienst verfügt, der bei Bedarf konsultiert werden kann. Auch Rechtsberatungsdienste können konsultiert werden (siehe Rechtsberatung unter Versicherungsleistungen, Beantragung, Durchsetzung). Berufen werden kann sich dabei je auf das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG.

Inclusion Handicap

Inclusion Handicap kann dabei unterstützen, wenn betroffenen Kindern die Integration in die Regelschule verwehrt wird. Die Abteilung Gleichstellungsrecht beschäftigt sich häufig mit Schulfällen und nimmt eine Chancenabwägung vor. Wenn diese zugunsten der betroffenen Familien ausfällt und freie Ressourcen verfügbar sind, übernimmt der Verein einen solchen Fall.

Interessante Fach-Beiträge aus den KMSK Wissensbüchern «Seltene Krankheiten»

1. KMSK Wissensbuch «Seltene Krankheiten – Einblicke in das Leben betroffener Familien»

Nicole Klee Zihlmann, Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau: «Ein Start unter besonderen Bedingungen»


Marion Heidelberger, Lehrerin für integrative Förderung und Vizepräsidentin des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH): «Auch schwer kranke Kinder haben ein Recht auf schulische Integration»

2. KMSK Wissensbuch «Seltene Krankheiten – Der Weg - Genetik , Alltag, Familien- und Lebensplanung»

Kathrin Suter, Bereichsleiterin Schule und Internat, Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn: «An der Heilpädagogischen Schule wird das Kind ganzheitlich gefördert»

3. KMSK Wissensbuch «Seltene Krankheiten – Therapien für Kinder und Unterstützung für die Familie»

Daniela de Filippo, Teamleitung Kita «Peter Pan», Wittenbach: «Kita für Kinder mit besonderen Bedürfnissen»


Pia Vogler, Rektorin, Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain: «Das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain umfasst Schule und Wohngruppe»

5. Wissensbuch «Seltene Krankheiten – Digitale Wissensplattform für Eltern und Fachpersonen»

Marion Heidelberger, Schule Steinmaur:

Individueller Weg in Kita, Kindergarten und Schule


Prof. Dr. Melanie Willke, Internationale Hochschule für Heilpädagogik (HFH) Zürich:Wie kann pädagogische Förderung von Kindern mit seltenen Krankheiten gelingen?


Sarag Wabnitz, Berufsverband Heilpädagogische Früherziehung BVF: Unterstützung auf dem Weg zur richtigen Kita, Kindergarten oder Schule